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Montag - Freitag 8:00 - 17:00 Uhr
Unsere Unterschriftsberechtigten des technischen Dienstes nehmen die Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 der StVZO vor. Diese benötigen Sie, wenn Sie an Ihrem Fahrzeug:
Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie zur Vorführung nach dem Umbau das geänderte Fahrzeug sowie folgende Unterlagen mit:
Der Preis für eine Einzelabnahme Ihres Fahrzeuges ergibt sich aus Umfang und Zeitaufwand der Untersuchung.
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die:
Unser Team ist für Sie da.