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werktags: 8:00 bis 18:00 Uhr

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Aufgepasst!

Neue Prüfstelle in Eiserfeld

Auf dem Gelände der Firma Hoppmann in der Eiserfelder Strasse 196.

Jetzt auch bei Uns!

Voll- und Einzelabnahme

gemäß §21 und §19.2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

unverschuldeter

Unfallschaden?

Wir helfen Ihnen

Fahrzeuge, Oldtimer, Zubehör, Produkte, etc.

Gutachten

für Sicherheit und Transparenz

Neue Plakette?

Prüfleistungen

Wir bringen Ihr Fahrzeug wieder auf die Straße

 

Ein starker Partner

Unsere Dienstleistungen entsprechen höchsten Ansprüchen und
  • volle Transparenz
  • Zuverlässigkeit
  • Kosteneffizienz
  • Gewährleistung
  • Sicherheit
 
UNABHÄNGIGKEIT
Ein unabhängiger Sachverständiger garantiert Ihnen den besten persönlichen Service.
FAIRE PREISE
Aufgrund unserer Selbstständigkeit, können wir gute und faire Preise für Sie realisieren.
OFFIZIELLER TÜV PARTNER
Als offizieller TÜV Hessen Partner, können wir Ihnen das komplette Service-Paket anbieten.
FACHKOMPETENZ
Unser Team aus 6 Prüfingenieuren mit verschiedenen Schwerpunkten bietet Ihnen die beste Leistung.
TÜV Hessen ist neuer Partner
NEUE ÖFFNUNGSZEITEN IN BURBACH
Warnwestenpflicht

Kunden über uns

Peter K. Siegen, NRW

“Hervorragende Diagnose, Kommunikation und Ausführung des Auftrags auf sehr schnelle und professionelle Weise. Wir werden definitiv wieder mit Ihnen zusammenarbeiten.”

Heike L. Burbach, NRW

“Sehr gute Leistung und eine schnelle Abwicklung. So einfach kann ein Versicherungsschaden sein.”

Günther F. Wilnsdorf, NRW

“Konnte dank eines kompetenten Wertgutachtens meinen Oldtimer zu einem fairen Preis verkaufen, mit dem alle Beteiligten zufrieden waren.”

Unsere Partner

Häufig gestellte Fragen

Der Zeitpunkt der Fälligkeit der HU wird durch die runde Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angezeigt. Dabei ist das Jahr im Mittelkreis der Plakette vermerkt, während der Fälligkeitsmonat immer durch die Zahl angezeigt wird, die am oberen Rand der Plakette steht.
Wenn Sie die Frist zur Hauptuntersuchung mehr als zwei Monate überziehen, müssen Sie die Kosten für eine „erweiterte Hauptuntersuchung“ tragen. Außerdem drohen Bußgelder oder gar Punkte in Flensburg.
Aufjedenfall! Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger sollte im eigenen Interesse immer eingeschaltet werden, denn nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Schadenersatz der geltenden Rechtsprechung entspricht.
Ja, können Sie. Wir sind Partner des TÜV-Hessen und führen Oldtimerbegutachtung (H-Kennzeichen) gemäß § 23 StVZO durch.
Nein, können Sie grundsätzlich nicht. Kommen Sie einfach an einer unserer Prüfstellen vorbei. Beachten Sie dabei aber bitte die jeweiligen Öffnungszeiten.

Sie benötigen Hilfe? Rufen Sie uns an!

Unser Team ist für Sie da.

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