Unsere Leistungen im Überblick:
- Fahrzeugbewertung
- Wertgutachten für Oldtimer
- Sondergutachten und Spezialfahrzeuge
- Erstellung von Einzelgenehmigungen
- Vollgutachten
- Einzelabnahme
Ein starker Partner
Unsere Dienstleistungen entsprechen höchsten Ansprüchen und- volle Transparenz
- Zuverlässigkeit
- Kosteneffizienz
- Gewährleistung
- Sicherheit
NEUE ÖFFNUNGSZEITEN IN BURBACH
Warnwestenpflicht
Kunden über uns
“Hervorragende Diagnose, Kommunikation und Ausführung des Auftrags auf sehr schnelle und professionelle Weise. Wir werden definitiv wieder mit Ihnen zusammenarbeiten.”
“Sehr gute Leistung und eine schnelle Abwicklung. So einfach kann ein Versicherungsschaden sein.”
“Konnte dank eines kompetenten Wertgutachtens meinen Oldtimer zu einem fairen Preis verkaufen, mit dem alle Beteiligten zufrieden waren.”
Unsere Partner
Häufig gestellte Fragen
Der Zeitpunkt der Fälligkeit der HU wird durch die runde Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angezeigt. Dabei ist das Jahr im Mittelkreis der Plakette vermerkt, während der Fälligkeitsmonat immer durch die Zahl angezeigt wird, die am oberen Rand der Plakette steht.
Wenn Sie die Frist zur Hauptuntersuchung mehr als zwei Monate überziehen, müssen Sie die Kosten für eine „erweiterte Hauptuntersuchung“ tragen. Außerdem drohen Bußgelder oder gar Punkte in Flensburg.
Aufjedenfall! Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger sollte im eigenen Interesse immer eingeschaltet werden, denn nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Schadenersatz der geltenden Rechtsprechung entspricht.
Ja, können Sie. Wir sind Partner des TÜV-Hessen und führen Oldtimerbegutachtung (H-Kennzeichen) gemäß § 23 StVZO durch.
Nein, können Sie grundsätzlich nicht. Kommen Sie einfach an einer unserer Prüfstellen vorbei. Beachten Sie dabei aber bitte die jeweiligen Öffnungszeiten.