Neben Hinweisen zum Einbau enthält das Prüfzeugnis ggf. Beschränkungen und Auflagen, aus denen hervorgeht, für welchen Fahrzeugtyp das Bauteil bestimmt ist und ob eine Änderungsabnahme erfolgen muss. Ist das Bauteil für Ihren Fahrzeugtyp nicht zugelassen oder möchten Sie mehrere Bauteile kombinieren, benötigen Sie eine Einzelabnahme nach §19.2 StVZO.
Ist der Ein- oder Anbau ordnungsgemäß, erhalten Sie von uns eine Anbaubescheinigung. Legen Sie diese am besten zu Ihren Fahrzeugpapieren. Ihre Fahrzeugpapiere müssen in der Regel nicht geändert werden.