unverschuldet in einen Unfall verwickelt?
Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger sollte im eigenen Interesse immer eingeschaltet werden.
Hinweis:
Ein KFZ-Gutachter sollte grundsätzlich unparteiisch sein. Für Sie als Geschädigte/r ist es wichtig, dass Sie im Schadensfall einen Sachverständigen bestellen, der Ihr Vertrauen genießt und der z.B. nicht von der Versicherung des Unfallverursachers eingesetzt wurde, denn nur so können Sie sicher sein, dass Ihr Schadenersatz der geltenden Rechtsprechung entspricht. Ihre eigenen Interessen sollten bei einem Gutachten immer im Vordergrund stehen. Ein unabhängiger KFZ-Gutachter kann also unter Umständen Geld sparen.
Alles zum Thema
- Grundsätzlich:
Im Haftpflichtschadensfall (= Sie sind nicht schuld) sollten Sie grundsätzlich einen eigenen Gutachter beauftragen.
- Abrechnung:
Besonders bei einer fiktiven Abrechnung (der Barauszahlung des Schadens ohne Mehrwertsteuer) ist ein Gutachter wichtig, um einen fairen Preis zu ermitteln.
- Kaskoschadenfall:
Im Kaskoschadensfall, prüfen Sie ob Sie den Sachverständigen Gutachter selbst bestimmen dürfen!
- Wertgutachten:
Mit einem KFZ-Gutachten sind alle wichtigen, zu berücksichtigenden Punkte der Ermittlung eines Schadens bzw. des Werts eines Fahrzeug abgedeckt.
- Teilschuld:
Selbst bei einer eventuellen Teilschuld sollten Sie einen Sachverständigen Ihres Vertrauens um Rat bitten.
- Kostenvoranschläge der KFZ-Werkstatt:
Sind vor Gericht nicht rechtskräftig und berücksichtigen weder die Wertminderung eines Fahrzeugs, noch den Wiederbeschaffungswert
Die Beauftragung eines unabhängigen, qualifizierten Kfz-Sachverständigen ist damit der zuverlässigste und wichtigste Schritt nach einem unverschuldeten bzw. teilverschuldeten Unfall. Außerdem haben Sie eine vollständige Übersicht über alle schadensrelevanten Positionen. Besonders wichtig, wenn Sie das Fahrzeug weiterverkaufen möchten.
Schadensfall? Wir sind für Sie da!
Unser Team kümmert Sich um eine schnelle und sorglose Abwicklung.