Darüber hinaus beurteilen wir, ob das Fahrzeug mit den Zulassungsvorschriften übereinstimmt. Dabei gelten die Grenzwerte und Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten. Ob das Fahrzeug eventuell umgerüstet werden muss (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.), entscheidet der Sachverständige vor Ort. Zuletzt sind die technischen Daten für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II zu ermitteln. Diese Informationen müssen aus gesicherten Quellen stammen, beispielsweise von unserem Datenblatt-Service. Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, sind durch Messungen, z.B. durch Geräuschmessung, zu ermitteln. Nach erfolgter Zulassung erhalten Sie eine Plakette für zwei Jahre.