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Nach Anlage VIII der StVZO gelten außerdem bestimmte Regelungen zur ersten und allen folgenden Prüfungen. Ein LKW ab 7,5 t muss beispielsweise 42 Monate nach der Erstzulassung das erste Mal eine Sicherheitsprüfung ablegen.
Je nachdem, wie lange Sie die Frist für eine fällige Sicherheitsprüfung schon überzogen haben, können sowohl ein Bußgeld als auch Punkte in Flensburg anfallen. Sind Sie erst zwei Monate überfällig, müssen Sie ein Bußgeld von 15 Euro zahlen.
Haben Sie die Fälligkeit der LKW-Sicherheitsprüfung bereits seit vier bis acht Monaten überschritten, erwartet Sie ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Unser Team ist für Sie da.