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Sicherheitsprüfungen für LKW und Busse

Sicherheitsprüfungen für LKW und Busse

Wer muss eine Sicherheitsprüfung ablegen?

  • Busse mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen
  • LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t, Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Zugmaschinen
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 10 t

Nach Anlage VIII der StVZO gelten außerdem bestimmte Regelungen zur ersten und allen folgenden Prüfungen. Ein LKW ab 7,5 t muss beispielsweise 42 Monate nach der Erstzulassung das erste Mal eine Sicherheitsprüfung ablegen.

Bußgeld bei Fristüberschreitung zur LKW-Sicherheitsprüfung

Je nachdem, wie lange Sie die Frist für eine fällige Sicherheitsprüfung schon überzogen haben, können sowohl ein Bußgeld als auch Punkte in Flensburg anfallen. Sind Sie erst zwei Monate überfällig, müssen Sie ein Bußgeld von 15 Euro zahlen.

Haben Sie die Fälligkeit der LKW-Sicherheitsprüfung bereits seit vier bis acht Monaten überschritten, erwartet Sie ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Was wird bei der Sicherheitsprüfung geprüft:

  • Lenkung
  • Reifen und Räder
  • Abgasanlage
  • Fahrgestell, Fahrwerk, Aufbau, Verbindungseinrichtungen
  • Bremsanlage.

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Unser Team ist für Sie da.

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