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Leimbachstr. 207-209, 57074 Siegen

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Montag - Freitag  8:00 - 17:00 Uhr

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Vollgutachten

Vollgutachten

Wir erstellen für Sie ein Vollgutachten nach §21 StVZO, um Ihr Fahrzeug erstmalig oder erneut in den Verkehr zu bringen.

Unsere Dienstleistung auf einen Blick:
  • Begutachtung von Fahrzeugen ohne Papiere
  • Begutachtung von Fahrzeugen, die länger als 10 Jahre nicht zugelassen waren
  • Importgutachten für Importfahrzeuge

Die Begutachtung gemäß §21 StVZO darf nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder einem davor anerkannten technischen Dienst vorgenommen werden. Wir prüfen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, ähnlich einer Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.

Darüber hinaus beurteilen wir, ob das Fahrzeug mit den Zulassungsvorschriften übereinstimmt. Dabei gelten die Grenzwerte und Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten. Ob das Fahrzeug eventuell umgerüstet werden muss (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.), entscheidet der Sachverständige vor Ort. Zuletzt sind die technischen Daten für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II zu ermitteln. Diese Informationen müssen aus gesicherten Quellen stammen, beispielsweise von unserem Datenblatt-Service. Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, sind durch Messungen, z.B. durch Geräuschmessung, zu ermitteln. Nach erfolgter Zulassung erhalten Sie eine Plakette für zwei Jahre.

Was muss ich mitbringen?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie das zu begutachtende Fahrzeug mit. Darüber hinaus sind folgende Dokumente hilfreich:

  • Technisches Datenblatt
  • ggf. ausländische Papiere

Sie benötigen Hilfe? Rufen Sie uns an!

Unser Team ist für Sie da.

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