Leimbachstr. 207-209, 57074 Siegen
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Montag - Freitag 8:00 - 17:00 Uhr
Die Begutachtung gemäß §21 StVZO darf nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder einem davor anerkannten technischen Dienst vorgenommen werden. Wir prüfen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, ähnlich einer Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.
Darüber hinaus beurteilen wir, ob das Fahrzeug mit den Zulassungsvorschriften übereinstimmt. Dabei gelten die Grenzwerte und Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten. Ob das Fahrzeug eventuell umgerüstet werden muss (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.), entscheidet der Sachverständige vor Ort. Zuletzt sind die technischen Daten für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II zu ermitteln. Diese Informationen müssen aus gesicherten Quellen stammen, beispielsweise von unserem Datenblatt-Service. Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, sind durch Messungen, z.B. durch Geräuschmessung, zu ermitteln. Nach erfolgter Zulassung erhalten Sie eine Plakette für zwei Jahre.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie das zu begutachtende Fahrzeug mit. Darüber hinaus sind folgende Dokumente hilfreich:
Unser Team ist für Sie da.