Unsere Dienstleistung für Sie:
Unsere Unterschriftsberechtigten des technischen Dienstes nehmen die Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 der StVZO vor. Diese benötigen Sie, wenn Sie an Ihrem Fahrzeug:
ein Bauteil verwenden, ohne dass es für Ihren Fahrzeugtyp zugelassen ist,
ein Bauteil verwenden, für welches es nur einen Prüfbericht, technischen Bericht, Laborbericht, Festigkeitsgutachten oder Vergleichsgutachten gibt,
mehrere Bauteile einbauen oder anbauen, die sich gegenseitig beeinflussen.