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TÜV Hessen ist neuer Partner

Seit dem 01.07.2019 sind wir offizieller Partner des TÜV Hessen.

Durch die Kooperation können wir unseren Kunden nun das volle Leistungspaket anbieten und unseren Service erweitern.

Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.

Neue Öffnungszeiten in Burbach

Ab dem 1.3.2017 ist unsere Prüfstelle in Burbach wieder Mittwochs von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Weiterhin sind wir jeden ersten und letzten Samstag im Monat von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr für sie da. Dienstags und Donnerstags öffnen wir von 14:00Uhr bis 18:00 Uhr.

Die Öffnungszeiten Montags und Freitags bleiben bei 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Warnwestenpflicht

Seit 01.07.14 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste vorhanden sein. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471:2003+A1:2007 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen. Wohnmobile sind im Gesetz nicht ausdrücklich genannt. Gleichwohl empfiehlt der ADAC die Mitnahme einer Warnweste auch in Wohnmobilen.

Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.

Der Gesetzgeber hat auf Vorgaben zum Tragen der Warnweste verzichtet. Hier setzt man auf die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer. Vor allem in Pannen oder Unfallsituationen in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen ist es empfehlenswert die mitgeführte Warnweste zu tragen