Busse mit mehr als 8 Fahrgastsitzplätzen
LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 t, Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Zugmaschinen
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 10 t
Nach Anlage VIII der StVZO gelten außerdem bestimmte Regelungen zur ersten und allen folgenden Prüfungen. Ein LKW ab 7,5 t muss beispielsweise 42 Monate nach der Erstzulassung das erste Mal eine Sicherheitsprüfung ablegen.